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   LSG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - L 15 SO 171/09 B ER   

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https://dejure.org/2009,116833
LSG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - L 15 SO 171/09 B ER (https://dejure.org/2009,116833)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.10.2009 - L 15 SO 171/09 B ER (https://dejure.org/2009,116833)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Oktober 2009 - L 15 SO 171/09 B ER (https://dejure.org/2009,116833)
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  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - L 15 SO 171/09
    Die Angemessenheit der Heizkosten ist aber augenscheinlich unabhängig davon zu prüfen, ob die Kosten der Unterkunft ihrerseits angemessen sind (was sich nach der sogenannten "Produkttheorie" beurteilt, so die mittlerweile ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts [BSG] zum Sozialgesetzbuch Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende; zusammenfassend etwa BSG, Urteil vom 19. Februar 2009 - B 4 AS 30/08 R, ebenso bereits Bundesverwaltungsgericht in Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte [FEVS] 57, 208 zum Recht der Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - L 15 SO 171/09
    Eine Fallgestaltung, in der von Verfassungs besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des Eilverfahrens zu stellen sind, weil ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, liegt nicht vor (zusammenfassend Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 33/08 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 06.10.2009 - L 15 SO 171/09
    Zwar ist der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zur Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz IV") zu entnehmen, dass die angemessene Wohnungsgröße den Maßstab für die Berechnung der angemessenen Heizkosten bildet (Urteile vom 2. Juli 2009 - Aktenzeichen B 14 AS 33/08 R und 36/08 R, liegen bisher nur als Pressemitteilungen vor).
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